Frage von Rebecca S. • 17.08.2024

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesregierung kann aufgefordert werden auf EU-Ebene tätig zu werden
Wenn ein Rechtsakt in die Zuständigkeit der EU-Normgebung fällt, kann die Zuständigkeit des Petitionsausschusses nur berührt sein, wenn und soweit ein Verhalten der Bundesregierung gefordert wird, zu dem je nach Beschlusslage der Deutsche Bundestag die Bundesregierung ersucht