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Die Arbeitsweise des Petitionsausschusses ist für Außenstehenden nicht immer wirklich nachvollziehbar; umso wichtiger sind Nachfragen dazu.
Sehr geehrter Herr S.,
Wenn die Inhalte noch gestimmt hätten, hätte ich auch weitergekämpft. Aber ich sehe keine Chance mehr für einen vernünftigen Kurs, daher war der Austritt notwendig.
Eine Sondersitzung des Parlamentes wird am 30.11.2022 einberufen. Auf dieser Sitzung wird ein Gesetzesentwurf eingebracht, in der die Gerechtigkeitslücke der Energiepauschale geschlossen wird. Ziel ist es noch in diesem Jahr, spätestens zum 01. Januar 2023, den Pensionärinnen und Pensionären die Pauschale auszuzahlen.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet jährlich weit über 10.000 Petitionen. Um dies gewährleisten zu können, gibt es ein paar Grundregeln des Petitionswesens, die zwar eine Veröffentlichung einer Petition verhindern können aber gleichzeitig ihre Bearbeitung weiter ermöglichen.