
Informationen zu meinem Lebenslauf sind wahlweise auf meiner eigenen Website oder auf der Website des Deutschen Bundestages jederzeit einsehbar.
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Für Förderschulen liegt die Zuständigkeit allein bei den Ländern. Der Bund unterstützt sie darin bspw. durch Forschungsförderung für bessere inklusive Bildung.
Ich teile ja durchaus Ihre Analyse. Das ändert aber nichts daran, dass ich ein Innenpolitiker und kein Bildungspolitiker bin und die verfassungsrechtliche Kompetenz bei den Ländern liegt.
Dass die Umsetzung der Besoldung nach A13/E13 kommt, ist unstrittig. Der genaue Zeitpunkt steht allerdings noch nicht fest.
Die Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen ist aufgrund der Nachrangigkeit der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende alternativlos.
Die AfD positioniert sich hier ganz klar: wir fordern Studiengebühren für Nicht-EU-Bürger