
Spendenflut stoppen!
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"Unternehmensspenden an Parteien verbieten, Privatspenden deckeln!"
Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus dem Regelbedarfssatz gemäß § 20 Sozialgesetzbuch II, den Kosten für Unterkunft und Heizung und Aufwendungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gemäß § 28 Sozialgesetzbuch II sowie den Sozialtarifen.
Der an aktive Beamtinnen und Beamte sowie aktive Richterinnen und Richter zu gewährende kinderbezogene Familienzuschlag für das zweite Kind wird um einen Erhöhungsbetrag ergänzt worden
Die Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags wird von den Ländern durchgeführt, da das Bundesverfassungsgericht den Satz als zu niedrig eingestuft hat.
Frau Hamburg und die Niedersächsische Landesregierung arbeiten weiter an der schnellstmöglichen Umsetzung von A13 für Grund-, Haupt- und Realschullehrer*innen.