Frage von Jonas S. • 08.01.2023
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Antwort von Andreas Kenner SPD • 13.01.2023
Die Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags wird von den Ländern durchgeführt, da das Bundesverfassungsgericht den Satz als zu niedrig eingestuft hat.
Die Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags wird von den Ländern durchgeführt, da das Bundesverfassungsgericht den Satz als zu niedrig eingestuft hat.
Frau Hamburg und die Niedersächsische Landesregierung arbeiten weiter an der schnellstmöglichen Umsetzung von A13 für Grund-, Haupt- und Realschullehrer*innen.
Darüber hinaus wurde die maximale Höhe des Taschengeldes, welches FSJler erhalten können, gemäß der regelmäßigen Anpassung von 423 Euro monatlich auf 438 Euro pro Monat für das Jahr 2023 angehoben.
Herr Brandner ist in keiner rassistischen Partei. Herr Brandner ist vielmehr Mitglied in der Alternative für Deutschland (AfD)