Es ist mitnichten so, dass alle Jurist*innen ihre Auffassung einer generellen Verfassungswidrigkeit der allgemeinen Impfpflicht teilen.
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schon im vergangenen Jahr habe ich bei der Diskussion über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gegen Corona-Infektionen den starren Fokus auf die 7-Tage-Inzidenz kritisiert.
Der Inzidenzwert ist weder ein falsches noch das einzige Instrument, um die Häufigkeit und Folgen von Infektionen in einer Pandemie zu messen
Die 7-Tage Inzidenz der positiven Fälle steht also nicht mehr als oberstes Kriterium im Fokus, sondern ist ein einzelnes Kriterium, das in die jeweilige Gesamtbewertung einfließt.
Es hat sich allerdings gezeigt, dass eine Korrelation zwischen Inzidenzen und Hospitalisierungen gibt, wenngleich diese in Abhängigkeit der jeweiligen Virusvariante stark schwankt.
Mit dem derzeit vorliegenden Entwurf für eine Reform des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) führen wir Kriterien zur Bewertung der pandemischen Lage ein, die über die Inzidenz hinausgehen.