![Saskia Weishaupt Portrait von Saskia Weishaupt](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/pressebild2.jpg?itok=NBJ03vBb)
Wir brauchen einen inklusiven Gesundheitsschutz. Die fachliche Kompetenz bei der Erstellung von Richtlinien liegt jedoch beim GBA.
Wir brauchen einen inklusiven Gesundheitsschutz. Die fachliche Kompetenz bei der Erstellung von Richtlinien liegt jedoch beim GBA.
Zwar berührt die einrichtungsbezogene Impfpflicht das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und der Berufsfreiheit, dieser Eingriff ist aber in der verfassungsrechtlichen Abwägung verhältnismäßig
Impfen ist, darauf weisen die Epidemiologinnen und Epidemiologen mit großer Einigkeit hin, immer noch das beste aller uns derzeit zur Verfügung stehenden Instrumente, um der Pandemie Einhalt zu gebieten.
Die seit dem 03.03.2022 bestehenden Regelungen bei der Einreise nach Deutschland für Personen ab zwölf Jahren beinhalten eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines CoViD-Nachweises (...).
Im Infektionsschutzgesetz des Bundes ist klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht