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Portrait von Marianne Schieder
Antwort von Marianne Schieder
SPD
• 18.06.2008

(...) Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (mit Ausnahme der Fahrtkosten) von allen Zuzahlungen befreit, also auch bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Detaillierte Informationen zu den Zuzahlungsregelungen erhalten Sie unter www.diegesundheitsreform.de oder bei Ihrer Krankenkasse. (...)

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