(...) ich finde das Dilemma nicht so groß! Bei den kleinen Einraumgaststätten handelt es sich ja meist um die Bierkneipe am Eck. Dort müssen das konnte ich zumindest noch nie beobachten normalerweise keine Kinder mitarbeiten. (...)
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(...) Am 23.08.2007 schrieb ich "Ich pflichte Ihnen bei, dass Menschen, die in Anwesenheit von Kindern in geschlossenen Wohnräumen oder bei einer gemeinsamen Autofahrt rauchen, diesen Kindern durch den Zwang zum Passivrauchen Schaden zufügen. Es ist seitens der Bundesregierung jedoch nicht geplant, das Rauchen in Privatwohnungen oder im Auto - auch zu Zwecken des Nichtraucherschutzes - gesetzlich zu untersagen. Die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung stellt ein grundgesetzlich garantiertes, hohes Rechtsgut dar." und ergänzte auf Ihre weiteren Nachfragen hin am 28.08.2007 "Ich halte ein gesetzliches Rauchverbot in privaten Wohnungen nicht für angebracht und im Hinblick auf den Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Menschen für zu weitgehend. (...)
(...) eine meiner wichtigsten Aufgaben als Arzt ist es, iatrogene Schäden zu verhindern. Deshalb sind die von Ihnen angesprochenen Problemfelder ernsthaft zu hinterfragen und zu diskutieren. (...)
(...) Es gibt einige wenige Bauern die mich darauf ansprechen, aber die meisten biologischen Ziegen- und Schafhalter sind von der Richtigkeit des Impfens überzeugt. Nachdem die Schafzucht-Verbände die Impfung unterstützt haben und gerade Schafe besonders empfindlich gegen die Blauzungenkrankheit reagieren, sehe ich mich nicht in der Lage, gegen die Impfung vorzugehen. Im Jahr 2007 haben sich 20.000 Tiere infiziert. (...)
(...) Herr Kletzenbauer hat sich in seiner Frage vom 30.07.2008 "über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein Rauchverbot in der Gastronomie" gewünscht und ich habe ihm geantwortet, dass "ich selbst seit langem dafür werbe, einen konsequenten Nichtraucherschutz in der Gastronomie durch den gänzlichen Verzicht auf alle Ausnahmetatbestände zu verwirklichen." Das ist kein Possenspiel. Sollten die Länder ihre Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz derart konsequent "ausnahmefrei" gestalten, würde dies in den mit Publikumsverkehr verbundenen Arbeitsstätten in Gastronomiebetrieben Rauchfreiheit bewirken. (...)
(...) Dies zeigt: Wenn die anderen Bundesländer entschlossen für die Gesundheit der Menschen handeln und eine verfassungsrechtlich eindeutige Regelung wollen, sollten sie dem bayerischen Vorbild folgen. Das Gerichtsurteil bestätigt den bayerischen Gesundheitsschutz auf voller Linie und sorgt für Klarheit. Auch im Hinblick auf die so genannten "Raucherclubs" besteht kein Handlungsbedarf beim Gesetzgeber. (...)