Frage an Günther Beckstein von Johannes H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
mit großer Verwunderung las ich heute in Süddeutschen Zeitung (8.8.2008, Bayernteil) Ihre Äußerungen zu Raucherclubs in Bayern. Dazu habe ich ein paar Fragen an Sie:
Warum lassen Sie ein Gesetz beschließen, in das die Möglichkeit seiner Umgehung gleich mit eingebaut wurde?
Analog dazu ließe sich ebensogut fragen, wieso es nicht Kifferclubs als Ausnahme zum BTMG gibt oder Schlägerclubs als Ausnahme zum Strafgesetz. Die innere Logik des strengsten Rauchverbots der Republik erschließt sich mir hier nicht ganz.
Glauben Sie, dass das Gesetz zum Nichtraucherschutz einer Prüfung vor dem BVerfG stand hielte?
Ein Gesetz, das in der Absicht erlassen wurde, nie richtig vollzogen zu werden und das so viele Schlupflöcher und Ausnahmen zulässt wie das bayerische kommt in der Sache doch sehr nah an die vom BVerfG kritisierten Mängel der entsprechenden Gesetze in Berlin oder Baden-Württemberg.
Haben Sie die Absicht, diese Fehler - sollten Sie wieder Ministerpräsident werden - in der nächsten Legislatur zu korrigieren?
Das BVerfG hat in seiner Entscheidung stringente Kriterien formuliert, anhand derer sich das Rauchverbot so regeln ließe, dass die unsinnigen Raucherclubs überflüssig würden.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beckstein, ich würde mir wünschen, dass in Zukunft nicht mehr wie bislang in Superlativen gedacht und Politik gemacht wird (stregstes Rauchverbot, die besten, die ersten....) sondern eher auf Kategorien der Vernunft zurückgegriffen wird, damit ein solches Chaos wie beim Nichtraucherschutz nicht zum Standard der Bayerischen Gesetzgebung wird. Aber vielleicht wird diese Vernunft ja durch den Verlust der absoluten Mehrheit erzwungen...
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Hintermaier
(Nichtraucher)
Sehr geehrter Herr Hintermaier,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Gesundheitsschutzgesetz mit seiner Entscheidung vom 12. August 2008 eindeutig bestätigt. Die bayerischen Regelungen des generellen Rauchverbots in öffentlichen Gaststätten sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Richter haben bestätigt, dass ein absolutes Verbot ohne Ausnahmen aus Gründen des Gesundheitsschutzes zulässig ist. Dies zeigt: Wenn die anderen Bundesländer entschlossen für die Gesundheit der Menschen handeln und eine verfassungsrechtlich eindeutige Regelung wollen, sollten sie dem bayerischen Vorbild folgen. Das Gerichtsurteil bestätigt den bayerischen Gesundheitsschutz auf voller Linie und sorgt für Klarheit. Auch im Hinblick auf die so genannten "Raucherclubs" besteht kein Handlungsbedarf beim Gesetzgeber. Hierbei handelt es sich um eine Frage des Vollzugs. Unser Ziel ist es nicht, den Rauchern das Leben schwer zu machen, sondern einen möglichst umfassenden Schutz der Nichtraucher zu gewährleisten. Hierfür sorgt die bayerische Regelung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident