(...) Tatsächlich halte ich eine Kennzeichnung von vegetarischen Lebensmitteln, wie sie z.B. in Großbritannien durchgängig vorgenommen wird und wie sie auch schon einige Lebensmittelkonzerne für den deutschen Markt durchführen, für recht praktisch. Allerdings handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme der Nahrungsmittelindustrie. (...)
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(...) Selbst bin ich zwar keine Vegetarierin, ernähre mich allerdings sehr bewusst und achte genau darauf, was ich zu mir nehme. Als Verbraucherin muss ich leider immer wieder feststellen, dass Informationen auf Lebensmittelverpackungen häufig nicht vollständig oder sogar irreführend sind. So ist zum Beispiel nicht zu erkennen, ob im Produktionsprozess gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt wurden, etwa als Futtermittel für Milchkühe. (...)
(...) Mit Änderungsverordnung vom 11.04.2011 (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 351/2011) wurden die Höchstwerte an die genannten japanischen Grenzwerte angepasst. Die Anpassung diente dazu, dass die von den japanischen Behörden vor der Ausfuhr durchgeführten Kontrollen und die bei der Einfuhr in die EU durchgeführten Kontrollen einheitlich sind. (...)
(...) Mit anderen Worten: ohne diese Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission hätten wir zwar niedrigere Grenzwerte für Cäsium 134 und Cäsium 137, dafür aber keine EU-weiten Einfuhrkontrollen, Dokumentationspflichten und stichprobenartige Laboranalysen japanischer Produkte. (...) Die Maßnahme war daher vom Grundsatz her gut, weil sie EU-weit Kontrollen an den Außengrenzen der Union ermöglicht, aber in der konkreten Ausführung ist sie mangelhaft! (...)