Im Falle eines Impfschadens ist das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Bei Komplikationen, die "längerfristig eine gesundheitliche oder wirtschaftliche Folge darstellen", so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, stehen den Betroffenen etwa Rentenzahlungen, Heilbehandlungen oder Hinterbliebenenversorgung zu.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir unterstützen die Forschung und bedarfsgerechte Versorgung rund um Covid-19. Dazu gehört auch eine Befassung mit dem Post-Vac-Syndrom.
Wir arbeiten daran, die Forschung zu beschleunigen und zu fördern und nehmen auch die verwaltungstechnischen Aspekte in den Blick, um schnellere Verfahren zu etablieren und damit unnötiges Leid zu verhindern.
Angesichts der zunehmenden Häufigkeit gesundheitlicher Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Impfung ist es meiner Meinung nach sehr wichtig, die Augen nicht vor denjenigen zu verschließen, die an negativen Impffolgen leiden.
Gewinnorientierung unseres Gesundheitssystems erschwert insbesondere Menschen mit seltenen Krankheitsbildern, wozu Impfschäden gehören, adäquate Versorgung