Frage von Thorsten E. • 22.01.2023
Antwort von Wiebke Esdar SPD • 27.01.2023
Liegt ein Verdacht auf einen Impfschaden vor, besteht die Möglichkeit Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zu stellen.
Liegt ein Verdacht auf einen Impfschaden vor, besteht die Möglichkeit Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zu stellen.
Bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz sind beim aktuellen Infektionsgeschehen nicht mehr nötig.
Katrin Göring-Eckardt hat erst kürzlich bekräftigt, dass das Tragen einer Mund-Nase-Maske auch weiterhin schützt: „Die Masken haben uns in der Pandemie sehr geholfen. Sie bleiben auch weiter empfehlenswert.“
Das Tragen von Masken war ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Pandemie.