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Hubertus Heil
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Frage von Julia H. •

Wie rechtfertigen Sie die Beenddigung der Corona-Sonderregln am Arbeitsplatz angesichts der medizinischen (Long-Covid) und wirtschaftlichen Folgen?

Argumentationshilfe für betriebliche Corona-Schutzmaßnahmen Winter 2022/23 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: https://publikationen.dguv.de/praevention/publikationen-zum-coronavirus/allgemeine-publikationen/4680/argumentationshilfe-fuer-betriebliche-corona-schutzmassnahmen-winter-2022/23

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz sind beim aktuellen Infektionsgeschehen nicht mehr nötig. Zudem zeigen aktuelle Studien, dass Long-Covid bei der Omikron-Variante des SARS-CoV2 Coronavirus seltener auftritt als bei den früheren Varianten. Auch sind die Long-Covid-Symptome bei Personen, die drei Impfungen oder mehr erhalten haben, seltener als bei Ungeimpften.

Dennoch ist der Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. und ggf. wieder strengere Arbeitsschutzmaßnahmen einzuführen. Zur Unterstützung wurden vom Bundesarbeitsministerium Hygieneregeln veröffentlicht. Arbeitgeber können diese bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten anwenden – auch zum Schutz vor anderen Infektionskrankheiten, etwa der Grippe (BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz).

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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