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Das Ruhegehalt richtet sich nach dem zuletzt bekleideten Amt und der Dauer der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit. Mit jedem Dienstjahr steigt das Ruhegehalt um einen festen Prozentsatz, bis eine gesetzliche Höchstgrenze erreicht ist. Auch hier gilt: Je länger man arbeitet, desto höher fällt die Versorgung aus – allerdings nach einer anderen Logik als in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Union setzt sich für eine effizientere Gestaltung des Sozialversicherungssystems ein
Bezüglich Ihrer gestellten Frage verweisen wir auf die Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes, Thorsten Frei MdB, vom 10. September 2025
Ich unterstütze die beiden zuständigen Bundesministerinnen Nina Warken und Dorothee Bär nach Kräften, trotz knapper finanzieller Ressourcen die richtigen politischen Antworten auf diese Fragen zu geben und positive Entwicklungen zu ermöglichen
Ich persönlich bekämpfe diese Partei politisch, weil ich überzeugt bin, dass sie, würde sie in politischer Verantwortung stehen, in vielerlei Hinsicht eine Gefahr für Zusammenhalt, Demokratie und Wohlstand wäre.