Frage von Bruno R. • 23.09.2022
Antwort von Wolfgang Wiehle AfD • 24.09.2022
Die Unterstellung von Radikalismus dient nicht der Konsensfindung und führt nicht weiter. Ich selbst trete für mehr Demokratie und mehr Meinungsfreiheit ein.
Die Unterstellung von Radikalismus dient nicht der Konsensfindung und führt nicht weiter. Ich selbst trete für mehr Demokratie und mehr Meinungsfreiheit ein.
Dazu liegen uns leider keine Erkenntnisse vor. Ich kann Ihnen nur die Gesamtergebnisse nennen
Nebentätigkeiten müssen angegeben und veröffentlicht werden. Veröffentlicht werden die Angaben über die Tätigkeiten im amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Bundestages bei den jeweiligen Abgeordneten unter „Veröffentlichungspflichtige Angaben“.
Wie Sie sicher wissen, bekommen die Abgeordneten des Bundestages laut des Grundgesetz (Artikel 48 Absatz 3) keinen Lohn, sondern für den Ausfall des Gehalts eine Entschädigung