Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 21.06.2023

In der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist geregelt, dass die Umlage der Kosten des Glasfaseranschlusses von Vermieter*innen auf Mieter*innen pro Jahr und Wohnung maximal 60 Euro betragen darf

Portrait von Andrew Ullmann
Antwort von Andrew Ullmann
FDP
• 06.04.2023

Sie erwähnen, dass Sie Internet über eine Flat-Rate nutzen. Die Antennen, die für schnelle Übertagungen im Mobilfunk notwendig sind, müssen an das Glasfasernetz angeschlossen werden

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