Sehr geehrter Herr Ullman, frage:Warum soll ich nach dem mietgesetze, Betriebskosten Verordnung paragraph2, 15c glasfaser Anschluss bezahlen, obwohl, ich keinen habe?
Denn ich habe noch einen DDR Mietvertrag und da steht nichts drin das ich Betriebskosten bezahlen muss, obwohl ich keinen glasfaser Anschluss habe und dem nicht bei dem Vermieter zu gestimmt habe. Ich besitze eine fat Rate für 15,euro monatlich per Smartphone mit Internet, das reicht für mich. Frage :Was soll ich mit 2mal Internet? Sollen die mieter/innen den mietkonzerne noch die Einkäufe bezahlen? Mit dieser glasfaser abzocke Betriebskosten werden die mieter/innen, in mietschulden getrieben u. Wohnungslos gemacht, (betrifft, Geringverdiener, Familien mit Kinder, rentner/innen, mit einem geringfühgigen Einkommen. Abzocke an burger/innen.
Sehr geehrter Herr N.,
Sie erwähnen, dass Sie Internet über eine Flat-Rate nutzen. Die Antennen, die für schnelle Übertagungen im Mobilfunk notwendig sind, müssen an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Zusätzlich ist die Reichweite der Kapazitätsfrequenzen, die für 5G genutzt werden, recht eingeschränkt. Ein dichtes Glasfasernetz ist somit nötig, um flächendeckendes 5G anbieten zu können. Somit profitieren auch Sie von einem Glasfasernetz, auch wenn Sie keinen Anschluss in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrew Ullmann