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Hubertus Heil
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrter Herr Herr heil,frage:Warum sollen mieter/innen glasfaseranschuss bezahlen, die keinen Vertrag abgeschlossen haben u. Einen DDR Mietvertrag haben, wo diese Sachen nicht enthalten sind?

"Ostdeutschland" Ich besitze einen DDR Mietvertrag als Mieter und ich habe keinen glasfaser Vertrag abgeschlossen und soll sehr hohe kostenlaufend nachzahlen in betriebs/NK Abrechnungen, was bei vielen mieter/innen zu steigender Armut u. Wohnungslosigkeit führt mit einem geringfühgigen Einkommen. Zum weiteren hat der DDR Wohnblock keine mullschlucker, somit müssen mieter/innen doppelt mullbeseitigungen, Gartenpflege, gebaudereinigungen, schnee/glateisbeseitigungen bezahlen. Grund 3 Firmen führen diese Tätigkeiten aus. Dienstleistungen Service, "angeblicher hauswart", der seine Aufgaben nicht nach kommt oder garnicht, rechnet zu seinen gunsten diese Sachen auch nochmal ab zum Nachteil aller mieter/innen, somit hohe Nachzahlungen in B/NK Abrechnungen. Gewinnabschopfung an mieter/innen wird da betrieben. Das sind keine entlastungspakete sonder belastungspakete. Um mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen in die mietschulden/wohnungslosigkeit zu treiben.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

danke für Ihre Nachricht.

Wie ich Ihnen bereits am 16.03.23 geantwortet habe, muss die Digitalisierung in Deutschland weiter vorgetrieben werden. Damit viele Regionen schnell partizipieren können, brauchen wir den Glasfaserausbau. Für viele private Haushalte und Unternehmen ist ein Glasfaseranschluss und damit schnelles Internet ein wichtiges Argument bei der Wahl des Wohn- oder Geschäftsortes.

In der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist geregelt, dass die Umlage der Kosten des Glasfaseranschlusses von Vermieter*innen auf Mieter*innen pro Jahr und Wohnung maximal 60 Euro betragen darf. Diese monatlichen Kosten von 5 Euro erscheinen dann auf Ihrer Betriebskostenabrechnung, die für maximal fünf Jahre (in Ausnahmefällen neun Jahre) verlangt werden können.

Hierdurch wurde die 40 Jahre alte TV-Umlage abgeschafft, die in der jüngeren Vergangenheit dazu geführt hat, dass teilweise bereits abgegoltene Investitionskosten immer noch über die Betriebskostenabrechnung stillschweigend umgelegt werden konnten. Diese Möglichkeit endet allerspätestens am 1. Juli 2024, bis dahin gilt eine Übergangsfrist. Sollten Unklarheiten bei Ihrer Nebenkostenabrechnung bestehen – auch, was die anderen Posten, die Sie ansprechen, angeht – empfehle ich Ihnen, sich an Ihren örtlichen Mieterschutzbund zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

 

 

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