in vielen ökonomischen Fragen ist die Anpassung der Lebensverhältnisse in Deutschland in den letzten Jahren weniger vorgekommen als erhofft. Dafür gibt es sehr viele Gründe, die im Rahmen dieser Plattform nicht erschöpfend beantwortet werden können.
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Daher unterstütze ich grundsätzlich sehr den Vorschlag vom Ostbeauftragten der Bundesregierung Carsten Schneider, welcher im Rahmen der Vorstellung des diesjährigen Berichtes zur Einheit die Einführung eines Grunderbes ins Spiel gebracht hat.
ich komme aus der damaligen Tschechoslowakei und lebe seit 1981 in München.
Das Mietrecht hat in unserem Rechtssystem hingegen die Aufgabe, viele Detailfragen im Zusammenhang mit Miete zu klären und das Verhältnis zwischen den Parteien, wie Mieter auf der einen und Vermieter auf der anderen Seite, zu regeln.
Das Recht auf angemessenen Wohnraum ist bereits als Menschenrecht in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft. Um dieses Recht auf angemessenes Wohnen umzusetzen, bedarf es keiner Grundgesetzänderung, sondern einer umfassenden Wohnstrategie, die neben einer Förderung des Wohnungsbaus und sozialer Unterstützung (insb. durch das Wohngeld) auch ein austariertes Mietrecht umfasst.