Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 12.04.2024

Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz haben im Jahr 2018 grundsätzlich festgelegt, dass bei der Fristberechnung der Tag der Verkündung nicht mitgerechnet wird, da hier ein Ereignis im Sinne des § 187 Absatz 1 BGB in Gang gesetzt wird

Portrait von Damian Boeselager
Antwort von Damian Boeselager
Volt
• 04.06.2024

Das hoffe ich sehr. Ich hatte mich als Chef-Verhandler des EU Daueraufenhaltsstatus dafür eingesetzt, dass die Ukrainer*innen nach 3 Jahren den Daueraufenthaltsstatus bekommen. Leider sind die 27 EU-Innenminister strikt dagegen gewesen. Sowas ärgerliches… Ich werde es nach der Wahl dann nochmal versuchen.

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