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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 07.06.2024

Die Unterhaltspflicht von Kindern für deren Eltern ("Elternunterhalt") greift nur bei sehr hohen Einkommen und auch dann nie soweit, dass Sie als erwerbstätige Tochter dadurch so stark belastet würden, dass Sie die für die Einbürgerung notwendige Lebensunterhaltssicherung nicht mehr tragen könnten

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