![Marie-Agnes Strack-Zimmermann Portrait von Marie-Agnes Strack-Zimmermann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/maszfraktionsebenedbt.jpg?itok=w7Xi3wfq)
Wir wollen den Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration der Vereinten Nationen auch auf europäischer Ebene umsetzen
Wir wollen den Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration der Vereinten Nationen auch auf europäischer Ebene umsetzen
Wohngeld ist eine Leistung nach SGB I. Der Erhalt von Wohngeld ist zwar nicht explizit im Aufenthaltsgesetz in der Liste der unschädlichen öffentlichen Mittel aufgeführt. Es gibt aber Rechtsprechung dazu, dass der Bezug von Wohngeld dann nicht als Verstoß gegen die eigenständige Lebensunterhaltsicherung gilt, wenn der Lebensunterhalt auch ohne das Wohngeld bereits gesichert ist.
Vorab erhalten Sie von der Einbürgerungsbehörde ja lediglich die Zusage, dass Sie eingebürgert werden können, dem müssen Sie dann ja zustimmen, was die Annahme der Staatsbürgerschaft ist.
Grundloses Abschieben von Personen, die einen Aufenthaltstitel haben, wird es selbstverständlich nicht geben.
Ich begrüße grundsätzlich die Möglichkeit, zwei Staatsbürgerschaften zu besitzen.