Aufgrund der bestehenden Zuständigkeiten möchte ich Sie an dieser Stelle jedoch bitten, sich mit dieser Frage an die verantwortlichen Ansprechpartner der Landesregierung NRW zu wenden.
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Meine Antwort vom 23.8. erfolgte bereits in Kenntnis der Veröffentlichung des neuen Referentenentwurfes. Vor diesem Hintergrund sehe ich das heute genauso wie am 23. August. Ich gehe nicht davon aus, dass der Deutsche Bundestag das parlamentarische Verfahren zu diesem Gesetz noch in diesem Jahr zum Abschluss bringen wird.
Mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund wird die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt.
Deutschland verliert an Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich.
Der von Ihnen angesprochene Punkt, dass Handwerksbetriebe, die außerhalb des Kreises ansässig sind, eine höhere Gebühr entrichten müssen, könnte in der Tat einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen