Frage von Pascal K. • 16.05.2023
Antwort ausstehend von Catharina Nies Bündnis 90/Die Grünen
Kommunalfraktionen ab 2 Personen können kurzfristig gebildet werden und verursachen jeweils erheblichen Verwaltungsaufwand durch die Umbesetzung der Ausschüsse.
Die Anhebung der Fraktionsstärke ist kein originär grünes Vorhaben. Im Rahmen der Kompromissfindung haben wir zugestimmt.
Wir erhoffen uns von der Änderung der Gemeindeordnung eben keinen „Demokratieabbau“, sondern eine verbesserte Arbeitsfähigkeit in vielen kommunalen Parlamenten
Wir werden dieses Thema aber zeitnah weiter in der Koalition besprechen und auf eine Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung drängen, um den privaten Vermögensaufbau in Deutschland zu stärken.
Ganz klar ist: Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht.