Zunächst wird nun der jüngste Tarifabschluss mit dem "Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und –versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" auf die Bundesbeamten übertragen.
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Die Mehrstaatigkeit soll dabei so geregelt werden, dass alle bisherigen Beschränkungen wegfallen. Es werden deshalb auch keine Nachweise über die Niederlegung (oder über den Nicht-Besitz) ausländischer Staatsangehörigkeiten mehr notwendig sein.
Wie immer gibt es noch verschiedene Fragen zu klären, weshalb ich Ihnen leider heute nicht konkret sagen kann, wann es das Fahrradleasing für Bundesbeamte geben wird.
Der Referentenentwurf des BMI zum Gesetzesvorhaben zur Alimentationsanpassung hat bereits die zweite Runde in der Ressortabstimmung durchlaufen.
Die Faktenlage zum 15. August 2023 hat sich gegenüber ihrer ersten Anfrage nicht geändert.
Wie Sie sicher wissen, wird vor dem Hintergrund des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 zunächst das Gesetzgebungsverfahren zu dessen Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes vorgezogen.