(...) Die frühere Muss-Vorschrift im Grundgesetz zur Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29I GG a.F.) ist später in eine Kann-Vorschrift (Ges. (...)
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(...) Herr Köhler hat seinen Rücktritt mit den Reaktionen auf seine Äußerungen zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan begründet. Die Ruhebezüge von Altbundespräsidenten sind gesetzlich geregelt. Bisher hat kein Altbundespräsident nach seiner Amtszeit andere Ämter ausgeübt. (...)
(...) Abgeordnete des Bundestages müssen, wie Sie zu recht vermuten, bei Erkrankungen keine ärztlichen Atteste einreichen. Das hat den einfachen Grund darin, dass Abgeordnete keinen "Arbeitgeber" haben, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern ins Parlament gewählt werden. (...)
(...) Vor dem Hintergrund halte ich die zeitgemäße und zukunftsfähige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht für unlogisch, sondern für gerecht. (...)
(...) Aber gerade dieser Vorgang -Plagiatsnachweis zur Doktorarbeit per Internet- diskreditiert die Glaubwürdigkeit der "No-disconnect"-Strategie. Herr zu Guttenberg hat sich meines Wissens bisher nicht mit ausgewiesener Expertise in Sachen Kommunikations- und Internetfreiheit hervorgetan. Kommissarin Kroes nimmt billigend in Kauf, dass das Thema Menschenrechte und Grundfreiheiten, online und offline, durch die vorhersehbare Debatte um Guttenbergs Person in den Hintergrund gerät. (...)
(...) Meinem Verständnis nach braucht die hohe Verantwortung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages den Vergleich zu anderen Führungsaufgaben, beispielsweise in der freien Wirtschaft, nicht zu scheuen. Ich halte die die Höhe der Abgeordnetenentschädigung für gerechtfertigt. (...)