(...) Obwohl das geltende Wahlrecht grundsätzlich von einer Mandatszahl von 598 Abgeordneten bei 299 Wahlkreisen ausgeht, besteht der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des Wahlergebnisses vom September 2017 aus 709 Abgeordneten (299 direkt, 410 über Listen gewählte Abgeordnete). Dies ergibt sich daraus, dass nach diversen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unser derzeit geltendes Wahlrecht einen vollumfänglichen Ausgleich von Mandaten nach dem Proportionalitätsprinzip vorsieht, um Verzerrungen der Erfolgswertgleichheit zu begegnen. Trotzdem sollte das nicht zum Dauerzustand werden. (...)
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(...) Die gesetzlich vorgesehene Sollgröße hingegen liegt bei 598 Mandaten. Damit sich das Parlament wieder an dieser Zahl annähert, ist unserer Meinung nach eine Wahlrechtsreform notwendig. (...)
(...) Dennoch stimme ich Ihnen zu, dass der Bundestag mit seiner Größe die Grenze der Arbeitsfähigkeit erreicht hat. Um eine Verkleinerung zu erreichen gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder man reduziert die Anzahl der Wahlkreise. (...)
(...) Doch die letzten Jahre haben dazu geführt, dass wir uns selbst zerreißen. wir müssen endlich aufhören uns innerlich mit rechts und links zu bekriegen und wieder eine Einheit werden. (...)
(...) Die Akzeptanz seitens der BürgerInnen leidet darunter sehr, was ein systemisches Risiko für das Friedensprojekt EU bedeutet. Ich möchte, dass bei EU-Gesetzgebungsprozessen feste Regelungen gelten, die den Einfluss von NGOs und unabhängigen Experten erhöht und den Einfluss der Industrielobbyisten deutlich reduziert. Es kann nicht sein, dass teilweise ganze Vorlagen direkt aus den Büros der Konzerne stammen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Montabaur beantworte ich gerne persönliche Anfrage aus meinem Wahlkreis. Nur möchte ich dafür keine Vermittlung oder Moderation durch das Portal Abgeordnetenwatch.de. (...)