Vielleicht vorab: zwischen CDU und AfD liegen Welten, ganz unabhängig von dem Ergebnis des Wahl-O-maten
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(...) Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Sie mich als Vorsitzende der SPD anschreiben. Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich jedoch ausschließlich Anliegen von Bürgerinnen und Bürger, die sich an mich als Bundestagsabgeordnete richten. (...)
(...) Die oder der Abgeordnete wird auf die Verfassung vereidigt, gleichwohl gehört es zu seinen Aufgaben, die Gesetze und damit grundsätzlich auch die Verfassung zu ändern. (...)
in dem Antrag und der Anhörung ging es um die Frage der Anerkennung einer Religionsgemeinschaft. Der Hauptausschuss ist zwar für das Staatskirchenrecht und Religionsangelegenheiten zuständig. Allerdings hatte der Ausschuss hier die Schwierigkeit, dass für die juristische Prüfung des Sachverhalts "mögliche Anerkennung" ausschließlich die Landesregierung zuständig ist. Dennoch ist von einer Fraktion eben ein solcher Antrag gestellt worden.
vielen Dank für Ihre Frage. Die Anhörung liegt schon einige Zeit zurück, so dass ich erst recherchieren müsste, welche der Fraktion von CDU, FDP, SPD und Bündnis90/Die Grünen im Einzelnen die Sachverständigen Prof. Dr. Reiner Tillmans und Prof. Dr. Fabian Wittreck vorgeschlagen haben. Aus der Lektüre des Protokolls ergibt sich, dass die AfD-Fraktion Frau Chatschadorian als Sachverständige anhören wollte, die sich dann aber von Frau Herrmann-Marshall in der Anhörung vertreten ließ.