Frage von Sebastian B. • 18.04.2022
Antwort von Martin Schwab dieBasis • 05.05.2022
Die Remonstrationspflicht hat nichts von ihrer gwichtigen Bedeutung verloren.
Die Remonstrationspflicht hat nichts von ihrer gwichtigen Bedeutung verloren.
: "Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der § § 8 und 8 a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht." Die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner ist demnach nicht vorgeschrieben.
Generell halte ich die Politikerbezüge für viel zu hoch.
Die Arbeit eines Politikers besteht darin, im Sinne der Menschen sein Bestes zum Wohle der Allgemeinheit zu geben.