Frage von S. V. • 12.04.2022
Wann wird - wie in anderen Bundesländern auch - die Beteiligung der Anwohner an den Straßenbaubeiträgen eingestellt.
Antwort von Sabine Rautenberg Bündnis 90/Die Grünen • 18.04.2022
In der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein § 76 (2) ist dies geregelt: "Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der § § 8 und 8 a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht." Die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner ist demnach nicht vorgeschrieben.