(...) herzlichen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht. Bei dem Führungsverbot von Einhandmessern stand das Ziel im Vordergrund, die Gewalt mit Messern, vor allem in Städten, einzudämmen und der Polizei Handlungsmöglichkeiten zu bieten. Zweifellos ist ein Messer auch ein nützlicher Gegenstand, aber vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Messerdelikten halte ich diese Regelung für vertretbar. (...)
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Sehr geehrter Herr Dinkelacker,
(...) Sie sind sehr schnell und für ein Opfer ohne Vorwarnzeit funktionsbereit und deshalb - als Waffe benutzt - besonders gefährlich, daher wurden auch sie in den Verbotskatalog aufgenommen. Ich bin mir bewusst, dass auch ein sehr strenges Waffenrecht kein Patentrezept gegen Gewalt ist. Aber ein strenges Waffenrecht kann einen sinnvollen Beitrag zur Prävention leisten. (...)
(...) Das zugriffsbereite Führen von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge und Messern mit einer feststehenden Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm wird in der Öffentlichkeit verboten. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, warum Kampfmesser auf offener Straße getragen werden sollten. Und das gilt nicht nur für Jugendliche und junge Menschen, denn das Droh- und Gefährdungspotenzial dieser Messer ist unabhängig vom Alter des Messerbesitzers enorm hoch. (...)