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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Thomas K. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Thomas K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

was halten Sie von der Waffengesetzänderung und wie interpretieren Sie es.

Ab dem 1.4.2008 gilt das neue Waffengesetz. Es ist - unter anderem - generell verboten, Einhandmesser zu tragen. Mit dieser Maßnahme soll - laut Aussagen der an der Gesetzesnovelle beteiligten Politiker - die Gewaltkriminalität bekämpft werden.

Die Folge ist, dass alle, die täglich zigmal ein Taschenmesser benutzen, kriminalisiert werden. Sinnvoll nutzen darf man nur noch Messer, die dem technischen Stand von vor mehr als 40 Jahren entsrprechen. Und das, um gegen die eine Handhabe zu bekommen, die sich eh nicht an Gesetze halten. In der nächsten Novelle werden dann alle Taschenmesser verboten. Dazu Bierkrüge aus Glas, die halbe Auslage der Baumärkte und alles andere, was jemals als Waffe benutzt wurde, oder von dem sich Politiker vorstellen können, dass man es als Waffe benutzen kann.

Wenn man nicht weiss, was man tun soll, macht man eben irgendetwas. Hauptsache es lässt sich in den Medien nutzbringend verwursten. Und Hauptsache, keiner erkennt, dass man recht hilf- und ziellos herumhampelt. An den Problemen vorbei.

Ich hätte nun gern Ihre Meinung zu dem Thema gehört.
Muß ich nun mein 15cm langes Feststehendes Messer das mich Jahrelang bei Spaziergängen und anfallenden Arbeiten begleitet hat nun einmotten und mir ein neues kaufen das maximal 11,99 cm Klinge hat?

Muß ich nun meine, aus Sammelleidenschaft erworbenen, 8 Einhandklappmesser in der Vitrine verstauben lassen?

Ein einhändig bedienbares Messer mit einer Klingenlänge von 4 cm ist verboten aber mit ein festestehendes mit 12cm ist erlaubt? Was ist wohl gefährlicher??? Es ist eine bodenlose Frechheit sich so bevormunden zu lassen als gesetzestreuer Bürger.

Jugendkriminalität?
Wäre es nicht besser gewesen man hätte alle Messer ab 18 Jahren Frei gegeben. Oder wie wäre es mit einem kleinen Waffenschein.
Eine Gaspistole darf jeder führen der einen kleinen Waffenschein hat, ein Messer nicht?

Mfg

Thomas Krohn

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Sehr geehrter Herr Krohn,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Waffenrecht. Meine grundsätzliche Position hierzu habe ich bereits mehrfach über die Plattform abgeordnetenwatch deutlich gemacht. Gerne gehe ich aber noch einmal auf ein paar spezielle Aspekte Ihrer Anfrage ein.

Wie Sie richtig schreiben sind seit dem 1. April unter anderem auch Messer mit einer feststehenden Klingelänge über 12 cm und sogenannte "Einhandmesser" verboten. Allerdings ist es ein Irrtum, dass deren Besitz nun verboten ist. Lediglich das offene Führen in der Öffentlichkeit wurde untersagt. Der Bundestag hat jedoch bewusst Ausnahmen für einige Berufs- und Hobbygruppen, z.B. Handwerker, Jäger oder Angler bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, geschaffen. Wenn sie ihre Tätigkeit nicht ausüben, dürfen auch sie Waffen nicht in der Öffentlichkeit führen – ggf. trotz einer Waffenbesitzkarte. Daher würde auch ihr Vorschlag, Messer in den "kleinen Waffenschein" aufzunehmen, am Führverbot nichts ändern, da sie hierfür eine Notwendigkeit nachweisen müssten. Als Spaziergänger werden Sie eine solche Notwendigkeit jedoch kaum nachweisen können. Sie dürfen das von Ihnen angesprochene Messer (Klingenlänge 15 cm) aber nach wie vor zu Hause nutzen bzw. in der Öffentlichkeit in einem verschlossenen Behältnis, wie z.B. einem Rucksack oder einer Aktentasche, mit sich führen.

Es geht bei dem Gesetz nicht darum, unbescholtene Bürger zu kriminalisieren. Es geht vielmehr darum, mit dem Waffengesetz einen Beitrag zur Eindämmung der Gewaltkriminalität zu leisten. Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und ein Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt sind, wie ich finde, wichtige Aufgaben eines Staates. Bei den Diskussionen über den Gesetzentwurf im Innenausschuss, vor allem bei den Expertenanhörungen, ist deutlich geworden, dass die Zahl der Straftaten mit Messern in den vergangenen Jahren enorm gestiegen ist. Insbesondere in Teilen der gewaltbereiten Jugendszene tauchen dabei immer häufiger Einhandmesser auf. Sie sind sehr schnell und für ein Opfer ohne Vorwarnzeit funktionsbereit und deshalb - als Waffe benutzt - besonders gefährlich, daher wurden auch sie in den Verbotskatalog aufgenommen. Ich bin mir bewusst, dass auch ein sehr strenges Waffenrecht kein Patentrezept gegen Gewalt ist. Aber ein strenges Waffenrecht kann einen sinnvollen Beitrag zur Prävention leisten.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB

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