der Gesetzentwurf zum so genannten Alimentationsgesetz wird am 2. März im Plenum diskutiert und soll ab 1. Mai in Kraft treten. Eventuelle Nachzahlungen können alle Beamten - das heißt auch Lehrer - betreffen.
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Um eine bessere Repräsentanz des Landtagspräsidiums im ganzen Land zu erreichen, ist eine Erweiterung um einen Platz für mich vertretbar.
Die Bürgerschaft hat der Umsetzung bereits im letzten Jahr zugestimmt.
Innerhalb der nächsten Monate soll die Umsetzung erfolgen.
Zu genauen Details des Zukunftsfinanzierungsgesetzes kann ich mich an dieser Stelle noch nicht äußern.
Grundsätzlich gilt nach unserer Verfassung, dass Staat und Kirche getrennt sind. Dennoch ist aus gutem Grund verfassungsrechtlich die Kooperation in einigen Feldern, so beispielsweise der Anstaltsseelsorge oder bezüglich des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen zugelassen.
Die stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten stellen für viele Bürger*innen eine große Belastung dar. Deshalb ist es wichtig, dass Entlastungen schnell vor allem Menschen mit kleinem Einkommen erreichen. Eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags ist dafür aber nicht die richtige Lösung.