Frage von Sven H. • 26.12.2022
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Antwort von Katrin Göring-Eckardt Bündnis 90/Die Grünen • 08.05.2023
Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, aber gilt als Einkommen und kann damit den Steuersatz erhöhen.
Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, aber gilt als Einkommen und kann damit den Steuersatz erhöhen.
Das Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, gilt allerdings als Einkommen, muss bei der Steuererklärung angegeben werden und kann damit den Steuersatz erhöhen.
Unser Gesundheitssystem und insbesondere die Situation der Pflegenden bedürfen wirksamer Reformen, die Verbesserungen in Personalbesetzung, Lohnniveau und Zukunftsperspektiven im Beruf schaffen
Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.