Frage von Claus S. • 03.06.2024
![David Christopher Stoop Portrait von David Christopher Stoop](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/web.jpg?itok=YdyiDMBW)
Antwort ausstehend von David Christopher Stoop DIE LINKE
In unserem Rechtsstaat gilt grundsätzlich das sogenannte Rückwirkungsverbot von Gesetzen.
Nachdem sich 2023 infolge der starken Inflation die Kosten für selbständige berufliche Betreuer sowie Betreuungsvereine gravierend erhöht hatten, wurde im Vorgriff auf die Evaluierung mit Zustimmung Bayerns das Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer (BetrInASG) beschlossen, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
Die Bundes-SPD ist aktuell mit dem Bundesjustizminister im Austausch und drängt auf den Abschluss der Evaluierung des Vormünder- und Betreuungsgesetzes vor Ende des Jahres, damit die Reform des Gesetzes schnellstmöglich umgesetzt werden kann.