Nutzen Sie eine von Steuergeldern bezahlte Ihnen rechtmäßig zustehende Bahncard 100? Wenn ja, könnten Sie auch alternativ preisgünstiger innerhalb Deutschlands ohne diese Bahncard befördert werden?

Sehr geehrte Frau B.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Alle Abgeordneten erhalten nach §16 Abs. 1 Abgeordnetengesetz eine sogenannte Persönliche NetzCard First, um der Tätigkeit eines:einer Abgeordneten nachgehen zu können. Mit dieser Karte können alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG kostenfrei und ausschließlich durch die Abgeordneten persönlich genutzt werden.
Durch diese Möglichkeit können alle Abgeordneten innerhalb Deutschlands flexibel und klimaverträglich im Rahmen ihres Mandats befördert werden. Dabei muss bedacht werden, dass alle Abgeordnete zu Sitzungswochen aus ihren Wahlkreisen nach Berlin kommen müssen können. In diesem Zusammenhang müssen alle Abgeordneten gleichbehandelt werden. Aufgrund der Gestaltung dieses Angebots als pauschale Freifahrtberechtigung kann den Mobilitätsanforderungen der Abgeordneten bürokratiearm entsprochen werden. Analog zu einem Job-Ticket kann dieses Ticket auch für private Fahrten genutzt werden.
Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht und Ihre Mühe bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose