Frage von Martin M. • 31.08.2005
Antwort ausstehend von Reinhard Zabel Bündnis 90/Die Grünen
Sehr geehrter Herr Müller,
Mir erscheint der Sprung etwas heftig; obwohl, bisher hat man eine andere Nische des Rechts genutzt - und die wurde zugemacht.
So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden.