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Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Beschäftigten des Landes bislang keinen Inflationsausgleich erhalten
Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Beschäftigten des Landes bislang keinen Inflationsausgleich erhalten
Die Bundesregierung antwortete bereits auf meine Schriftlichen Fragen aus Juni und Juli 2023 zur Evaluation (Statistiken) hinsichtlich der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, dass erst im Jahr 2026 vollständige Daten zu den Fällen des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) im Jahr 2021 vorliegen. Aus diesem Grund sehe ich von einer weiteren Nachfrage bis zur Vorlage der Evaluation ab, da diese nicht zielführend wäre.
Bei der Festsetzung einer rückwirkenden Erstattung wurde der 01.01.2018 festgelegt, also das erste volle Jahr, in dem die schwarz-gelbe Landesregierung in Verantwortung für Nordrhein-Westfalen stand.