Frage von Chris M. • 27.09.2023
Antwort von Anja Schulz FDP • 29.11.2023
Mit einer vollständigen Evaluierung ist aufgrund der zeitlichen Abläufe bei den Veranlagungen und Erstattungen von Kapitalertragsteuern erst 2026 zu rechnen.
Mit einer vollständigen Evaluierung ist aufgrund der zeitlichen Abläufe bei den Veranlagungen und Erstattungen von Kapitalertragsteuern erst 2026 zu rechnen.
Sie haben vollkommen recht, dass dieser Paragraph und insbesondere die angesprochenen Sätze kontrovers diskutiert werden und bereits vom Bundesfinanzhof in den Fokus genommen wurden.
Der Grundsteuerfreibetrag fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).