Hinsichtlich der Höhe des Grundfreibetrages von 8.000 Euro ist zu beachten, dass danach eine Besteuerung mit einem auf 12% ermäßigten Eingangssteuersatz einsetzt.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Harald S. • 11.09.2005
Antwort von Carsten Müller CDU • 11.09.2005
Frage von Christian B. • 11.09.2005
Antwort ausstehend von Hans-Heinrich Jordan CDU
Frage von Klaus Dieter K. • 11.09.2005
Antwort ausstehend von Heinz Schmitt SPD
Frage von Lutz W. • 10.09.2005
Antwort ausstehend von Ralf Brauksiepe CDU
Frage von P. S. • 10.09.2005
Antwort von Philipp Murmann CDU • 13.09.2005
Sehr geehrter Herr Schinowski,
Frage von Hartwig S. • 10.09.2005
Antwort von Marcus Weinberg CDU • 11.09.2005
Sehr geehrter Herr Spitzer,