Frage von Armin W. • 07.07.2022
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Da Sie ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, sind Sie deshalb nicht anspruchsberechtig für die Energiepreispauschale, obwohl Sie in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.
Ja, ich kann mir eine progressive Besteuerung von Kapitalerträgen vorstellen. Im Ampel-Koalitionsvertrag konnten wir Grüne uns damit aber nicht durchsetzen.
Für mich ist klar, dass der Vorschlag zum ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Aufnahme von Kernenergie und fossilem Gas in die EU-Taxonomie nicht tragbar ist.