Frage von Oliver R. • 07.12.2023
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
In Friedenszeiten finden allein die Normen des Menschenrechts, insbesondere das Recht auf Leben, Anwendung, wodurch „gezielte Tötungen“ in aller Regel (sofern keine Notwehr vorliegt) völkerrechtlich unzulässig sind.
Bei der Beantwortung Ihrer Frage stütze ich mich auf ein Gutachten des Bundestages vom Juni 2022...
Wir sollten aber mit der Verurteilung und Einordnung dieser Dinge sehr zurückhaltend sein. Denn wir haben das Glück, weiter in Frieden leben zu können.
Dennoch habe ich gegen die Lieferung von Taurus-Raketen gestimmt, weil um jeden Preis verhindert werden muss, dass Deutschland selbst Kriegspartei wird, bzw. von Russland als solche betrachtet wird.