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(...) Noch weniger tragfähig ist die Begründung, die nach Aussage von Mansours Anwalt dem ägyptischen Auslieferungsersuchen zugrunde liegt. Angebliche „Unwahrheiten“ zu verbreiten und dadurch die „Sicherheit Ägyptens“ zu gefährden, kann in Deutschland kein Haftgrund und kein Grund für eine Auslieferung in ein anderes Land sein. Dies wäre illegal und weder mit dem Grundgesetz noch mit der Pressefreiheit vereinbar. (...)

(...) Nach unserem heutigen Kenntnisstand hätte es aber von vornherein nicht zu einer Festnahme kommen dürfen. Hier haben deutsche Behörden im Vorfeld schwerwiegende Fehler begangen. Das Bundeskriminalamt soll die zuständigen Stellen des Bundesamts für Justiz und des Auswärtigen Amtes um eine Einschätzung zum Fall Mansours gebeten haben und diese waren anscheinend zu dem Ergebnis gekommen, dass nichts gegen eine nationale Ausschreibung zur Festnahme sprach. (...)

(...) Ist das Auswärtige Amt, das nach eigenen Angaben die Entwicklung der Rechtsstaats-Situation in Ägypten seit Monaten mit Sorge verfolgt, bei der Beurteilung dieses Falls außen vor gelassen worden? Welche Kooperation besteht zwischen dem Ägyptischen und deutschen Geheimdiensten? (...)

(...) der Vorgang wird durch die zuständigen Ministerien derzeit geprüft. Ich würde Sie daher bitten, Ihre Fragen an die verantwortlichen Stellen zu richten. (...)
