die Nebeneinkünfte von Abgeordneten sind steuerpflichtig und unterliegen damit auch der Einkommenssteuerpflicht, womit sie qualifiziert sind, die Energiepreispauschale über ihre Nebeneinkünfte geltend zu machen
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Erzielen Abgeordnete neben ihrem Mandat weitere bestimmte steuerpflichtige Einkünfte, so kann für diese eine entsprechende Energiepauschale ausgezahlt werden.
Bezieht ein Arbeitnehmer ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet, da ein gegenwärtiges erstes Arbeitsverhältnis besteht
Ich pflichte Ihnen bei – die Energiewende stellt für Deutschland eine große Herausforderung dar. Derzeit importieren wir etwa 70% der (fossilen) Energieträger, die wir in Deutschland verbrauchen.
Sofern Sie also weiterhin bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sind, aktuell aber Krankengeld (anspruchsberechtigte Lohnersatzleistungen) erhalten, ist Ihr Arbeitgeber für die Auszahlung der EPP zuständig.