Frage von Anke M. • 07.10.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 10.10.2022
Sofern im Jahr 2022 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, haben Sie als Langzeitkranke Anspruch auf die Energiepauschale
Sofern im Jahr 2022 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, haben Sie als Langzeitkranke Anspruch auf die Energiepauschale
Die Äußerung deutet ein mangelndes Volkwirtschaftliches Verständnis an
Wir haben uns als erste Partei in Niedersachsen daher dafür ausgesprochen, die 300 EUR Energiepreispauschale auch unseren rund 115.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auszuzahlen.