Frage von Anke M. • 07.10.2022
Ich bin zum 31.08.2022gekündigt worden, seit 25.08.22 krank geschrieben und erhalte seit dem01.01.2022 Krankengeld. Wer zahlt mir die Energieprämie, steht sie mir zu?
Wer zahlt mir die 300,00 Euro? Ich habe immer gearbeitet und bekomme sehr wenig Krankengeld. Das Arbeitsamt hat meinen Antrag nicht bewilligt, da ich krank geschrieben bin.
Antwort von Josip Juratovic SPD • 10.10.2022
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank.
Sofern im Jahr 2022 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, haben Sie als Langzeitkranke Anspruch auf die Energiepauschale.
Im Unterschied zum aktiven Arbeitnehmer*in bekommen die Krankengeld-Berechtigten die EPP jedoch nicht über das Gehalt ausbezahlt. Sie müssen die EPP „über den Umweg Steuererklärung im kommenden Jahr“ geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic