![Thorsten Frei Portrait von Thorsten Frei](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/ci_152443.jpg?itok=AFwcE_jc)
Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, dann können Sie die Energiepreispauschale rückwirkend mit der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 gegenüber dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen
Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, dann können Sie die Energiepreispauschale rückwirkend mit der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 gegenüber dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen
Wie Sie aus den unten verlinkten Statements der Fraktionsvorsitzenden entnehmen können, haben sich die Grünen für eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen ausgesprochen. Diese sollen dafür verwendet werden, die Lasten der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der aktuellen Energiekrise deutlich abzumildern. Genau das gehen wir mit der Strom- und der Gaspreisbremse.
Wir gehen die Umstellung der Energieversorgung Deutschlands an.
Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden seit Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar wurden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt.