![Anton Hofreiter Portrait von Anton Hofreiter](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/anton-hofreiter-gross-9-2.jpg?itok=oDi-Rlas)
Die Strompreisbremse gilt ab 01. März 2023 und zwar rückwirkend für den 01. Januar 2023. Dann erhalten Sie 80 % Ihres Stromverbrauches zu einem Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde.
Die Strompreisbremse gilt ab 01. März 2023 und zwar rückwirkend für den 01. Januar 2023. Dann erhalten Sie 80 % Ihres Stromverbrauches zu einem Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde.
Da Brennstoffe wie Pellets oder Heizöl nicht leitungsgebunden sind, musste für sie eine andere Vorgehensweise als bei der Strom- und Gaspreisbremse gefunden werden
Um jedoch nicht nach dem Gießkannenprinzip die finanziellen Mittel des Bundes zu verteilen, gilt es zu berücksichtigen, bei wem die Preise erheblich stark steigen und wer diese besonders schlecht bzw. gar nicht auffangen kann – beides betrifft besonders Menschen mit geringen bis mittleren Einkommen, Studierende, Rentner*innen und Transferleistungsempfänger*innen.
Seit 10/2022 setze ich mich auf Bundesebene ein, dass im Wärmemarkt auch Kunden, die andere Energieträger als Gas und Fernwärme nutzen Entlastungen erhalten.