Frage von Dieter R. • 21.10.2022
![Olaf Scholz Portrait von Olaf Scholz](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/olaf-scholz-01.jpg?itok=3G3rXzFZ)
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind
Demnach besteht ein Anspruch für Bezieher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland nur, wenn auch der Wohnsitz im Deutschland liegt.
Die "Lücke", dass lediglich Rentenbezieher und Bundespensionäre einen Energiekostenzuschuss erhalten sollten, Landespensionäre davon jedoch ausgeschlossen wären, wurde gesehen und soll nun zeitnah geschlossen werden.
Da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU ist, dürften Sie folgerichtig keinen Anspruch haben
Um die Energiepauschale zu erhalten, muss ein aktives Arbeitsverhältnis im Jahr 2022 bestehen