während Vorruheständler unverständlicherweise bei den bisherigen Reglungen zur Energiepreispauschale (EPP) leer ausgehen, begründet ein Minijob den Anspruch auf die EPP. Wer seinen Minijob am 1.9.2022 ausgeübt hat, sollte die Pauschale auch von seinem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen haben.
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Nach Rücksprache mit dem energiepolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse, kann ich Ihnen rückmelden, dass der Einkauf bei Ölheizungen nach den jetzigen Plänen grundsätzlich nicht vom Abwehrschirm umfasst sein wird, wie auch Flüssigas oder Holzpellets.
Mit dem Strompreisbremsengesetz hat die Ampelkoalition ein Werkzeug geschaffen, welches Sie als Endverbraucher vor den erhöhten Preisen auf dem Strommarkt schützen soll:
Sie erhalten die EPP, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat. In ihrem Fall müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Die Strompreisbremse ist so konzipiert, dass sie die Menschen und Betriebe entlastet und gleichzeitig Sparanreize setzt. Sie haben natürlich Recht, dass diese Sparanreize ins Leere laufen, wenn sie ohnehin kaum noch Sparpotentiale haben. Dort wo allerdings noch Sparpotential vorhanden ist, soll die Strompreisbremse einen Anreiz geben.